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Revision – Wiederholung einer gescheiterten Wurzelbehandlung

Sollten im Anschluss an eine Wurzelbehandlung Beschwerden auftreten, kann eine Revision der richtige Schritt sein. Während des operativen Eingriffs wird erneut versucht, den Wurzelkanal von Bakterien und Fremdkörpern zu reinigen und damit eine definitive koronale Restauration des Zahns, also einen ebenso stabilen wie kompletten bakteriellen Verschluss, zu erreichen.

Wobei handelt es sich bei einer Revision?

Der aus dem Lateinischen stammende Begriff Revision lässt sich übersetzen mit erneutes Ansehen. Konnte die ursprüngliche Wurzelbehandlung des Zahns den gewünschten Heilungsprozess des Zahns und seiner Umgebung (der paradontalen Strukturen) nicht herbeiführen, macht sich das nach kurzer Zeit durch wiederaufkommende Schmerzen bemerkbar, und eine erneute Behandlung ist notwendig. Hat die Entfernung des erkrankten Zahnmarks (der Pulpa) nicht angeschlagen, was nochmals durch ein Röntgen überprüft wird, wird eine Revision in Betracht gezogen. Auslöser für die erneute Infektion des Wurzelkanalsystems sind Bakterien, die erneut, ob durch Karies oder eine undichte Füllung, in die Wurzelkanäle eindringen konnten oder dass das Wurzelkanalsystem auf Grund seiner verwinkelten Architektur nicht ausreichend von diesen gereinigt wurde beziehungsweise nicht zu reinigen ist. Entsprechend ist die Behandlung erneut durchzuführen, wobei die alte Wurzelfüllung komplett entfernt und das Kanalsystem gereinigt wird. Den Abschluss bilden die Füllung und Versieglung des Zahns, die einen dauerhaft keimfreien und bakteriendichten Verschluss des Wurzelkanalsystems zum Ziel haben.

Die Durchführung des Eingriffs

Die Revision nimmt in jedem Fall mehr Zeit in Anspruch als die ursprüngliche Wurzelbehandlung. Es muss nicht nur die zuvor vorgenommene Wurzelkanalfüllung entfernt werden, auch die Überprüfung des Kanalsystems auf unberücksichtigt gebliebene Winkel und Entzündungsherde oder Fremdkörper ist zeitaufwändig. Hierfür sind die Kanäle mechanisch zu erweitern, um einmal das erkrankte kanalwandnahe Zahnbein (Dentin) zu entfernen und andererseits möglichst guten Zugriff für die Reinigung zu erhalten bzw. bisher verborgene Kanäle untersuchen und füllen zu können.
Nach dem Aufsetzen eines Provisoriums ist der erste Termin damit abgeschlossen. Denn erst nach Eintreten des gewünschten Ergebnisses kann der wurzelbehandelte Zahn für weiterführenden Zahnersatz, etwa eine Krone , als Grundlage dienen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit des Eingriffs liegt zwischen 60 und 85%. Über Möglichkeiten und Risiken informieren wir Sie vor dem Eingriff selbstverständlich ausführlich, um Ihrem individuellen Fall gerecht zu werden.

Weitere Komplikationen und alternative Behandlungen

Sollte es während durch die Behandlung zu Einblutungen im Zahn gekommen sein – gesundheitlich ist diese Vorgang absolut unbedenklich –, lässt sich der betroffene Zahn durch ein Bleaching wieder aufhellen und damit in das Gesamtbild Ihres Lächelns einbinden. Kann hingegen auch die Revision den Zahn nicht retten, ist auf eine Wurzelspitzenresektion zurückzugreifen. Ebenso ist vorzugehen, sollte im Vorfeld der Revision bereits die Bildung einer Zyste an der Wurzel oder eine Fraktur aufgefallen sein. In beiden Fällen geht es darum, soviel der natürlichen Zahnsubstanz zu bewahren wie nur möglich.

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